Gesetzliche Grundlagen
In der Schweiz müssen elektrische und automatische Anlagen wie Türen, Tore oder Schranken gemäss Gesetz regelmässig von Fachpersonal gewartet werden, um Sicherheit, Brandschutz und Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben (OR, VAM, SIA, SUVA, ESTI, VKF), und bei Vernachlässigung drohen Haftung und Verlust des Versicherungsschutzes. Regelmässige Wartung durch zertifizierte Fachfirmen erhöht die Sicherheit, verlängert die Lebensdauer der Anlagen und sichert die Rechtskonformität.
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